Flachdächer bieten aufgrund ihrer grossen Bewegungsflächen Vielfältigere Möglichkeiten zur Positionierung von Anschlageinrichtungen. Hier steht vor allem die Absturzkante im Fokus.
Bei Steildächern steht nicht nur die Absturzkante im Fokus. Die Dachfläche selbst wird durch die Neigung zur Gefahrenzone. Deshalb erfolgt die Sicherung in der Regel von oben nach unten.
Nicht jede Dachfläche stellt das gleiche Risiko dar. Für die Planung einer Absturzsicherung wird zwischen einem sicheren Bereich und dem absturzgefährdeten Bereich unterschieden. Ziel jeder Planung ist es, Arbeiten möglichst ausserhalb des Gefahrenbereichs durchzuführen.
Kommt es zu einem Absturz, fällt die Person zunächst ungebremst in die Tiefe. Erst wenn das Verbindungsmittel vollständig gespannt ist und der Falldämpfer auslöst, wird der Sturz kontrolliert abgebremst. Diese Strecke wird als Freifall bezeichnet.
Je nach Position der Anschlageinrichtung und eingesetzter persönlicher Schutzausrüstung (PSAgA) kann der Freifall mehrere Meter betragen. Deshalb muss unterhalb des Arbeitsbereichs ausreichend Freiraum vorhanden sein, damit die Person weder den Boden noch darunterliegende Bauteile trifft.
Der Freifall darf in jedem Fall maximal 2 m betragen.
Hinter jeder funktionierenden Absturzsicherung steckt eine sorgfältige Planung. Abstände, Anschlagpunkte und Systemverlauf müssen exakt aufeinander abgestimmt werden, damit Menschen jederzeit sicher arbeiten können.
Bei Flachdächern werden Anschlageinrichtungen in der Regel mindestens 2,5 m von der Absturzkante entfernt positioniert. Dieser Abstand hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht in den meisten Fällen ein sicheres Arbeiten im Rückhaltesystem.
Da sich der Gefahrenbereich bis 2,0 m von der Absturzkante ins Dachinnere erstreckt, befindet sich die Anschlageinrichtung ausserhalb dieses Bereichs. Die zusätzlichen 0,5 m schaffen den notwendigen Sicherheitsabstand, damit die Anschlageinrichtung mit einem Standard-Verbindungsmittel nach EN 354 sicher erreicht und genutzt werden kann, ohne die Absturzkante zu überschreiten.
Ziel dieser Planung ist es, einen Absturz präventiv zu verhindern, anstatt ihn erst aufzufangen.
Einzelanschlageinrichtungen und Seilsysteme werden entlang der Absturzkante so positioniert, dass alle relevanten Arbeitsbereiche sicher erreicht werden können. Dabei sollte der Abstand zwischen zwei Anschlageinrichtungen 7,5 m möglichst nicht überschreiten.
Dieser Abstand hat zwei wesentliche Gründe: Zum einen bleiben die Arbeitsbereiche entlang der Dachkante durchgehend erreichbar. Zum anderen werden die Seilauslenkung und mögliche Pendelbewegungen im Falle eines Absturzes auf ein sicheres Mass begrenzt.
Bei Einzelanschlageinrichtungen entsteht um jeden Anschlagpunkt ein kreisförmiger Arbeitsbereich. Innerhalb dieses Bereichs können Arbeiten – abhängig von der eingesetzten PSAgA – entweder im Rückhaltesystem oder, falls erforderlich, im Auffangsystem durchgeführt werden.
Liegen die Anschlageinrichtungen zu weit auseinander, entstehen Bereiche, die nicht mehr sicher erreicht werden können oder in denen sich die Seilauslenkung und Pendelbewegung erheblich vergrössern. Aus diesem Grund gilt der maximale Abstand von 7,5 m sowohl für Einzelanschlageinrichtungen als auch für Seilsysteme als bewährter Planungsgrundsatz.
Auf Steildächern werden Anschlageinrichtungen in der Regel am Dachfirst sowie entlang der Ortgänge positioniert. Dadurch können sich Benutzerinnen und Benutzer von oben nach unten sichern und die Dachfläche kontrolliert begehen.
Die Sicherung erfolgt dabei entlang der Dachneigung. Dadurch wird das Risiko eines unkontrollierten Abrutschens erheblich reduziert.
Damit alle Bereiche der Dachfläche sicher erreicht werden können, sollten Dachhaken beziehungsweise Einzelanschlageinrichtungen maximal 5 m voneinander entfernt montiert werden.
Der geringere Abstand gegenüber Flachdächern berücksichtigt die Dachneigung sowie die Bewegung auf der geneigten Dachfläche. Gleichzeitig verbessert er die Erreichbarkeit der Arbeitsbereiche und reduziert Pendelbewegungen im Falle eines Absturzes.
Auch der Abstand zwischen der untersten Anschlageinrichtung und der Traufe ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Damit die persönliche Schutzausrüstung sicher angewendet werden kann, sollte dieser Abstand 8,5 m nicht überschreiten. Grössere Abstände erschweren die sichere Nutzung erheblich und können dazu führen, dass einzelne Bereiche der Dachfläche nicht mehr normgerecht gesichert werden können.