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ProSafety AG – Absturzsicherung nach Mass

SN EN 17235:2024

Die neue Norm für permanente Anschlageinrichtungen

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Mit der SN EN 17235:2024 erhält die Branche eine neue europäische Produktnorm für permanent am Bauwerk befestigte Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken. Sie löst die bisherigen Regelwerke für diese Produktgruppen schrittweise ab.

Die Koexistenzperiode läuft bis zum 9. August 2027. Bis dahin bleibt genügend Zeit für einen geordneten Übergang.

Die bisher verwendeten Produktnormen EN 795:2012 für die Typen A, C und D sowie EN 517:2006 werden für diese dauerhaft installierten Bauprodukte schrittweise abgelöst.

Damit werden permanente Anschlageinrichtungen künftig eindeutig als Bauprodukte behandelt. Entsprechend ändern sich unter anderem die Anforderungen an die Prüfung, Zertifizierung, Leistungserklärung und Kennzeichnung der Produkte.

WIR STELLEN FRÜHZEITIG UM

Ab dem 1. Januar 2027 sollen schrittweise die ersten Produkte ausgeliefert werden, die nach der neuen Norm zertifiziert sind. Damit beginnt die Umstellung bereits mehr als sieben Monate vor dem Ende der Übergangsfrist.

WAS PASSIERT MIT BESTEHENDEN ANLAGEN?

Bestehende Anschlageinrichtungen bleiben weiterhin bestehen und dürfen bestimmungsgemäss genutzt werden, sofern sie:

Die Einführung der SN EN 17235:2024 bedeutet keine Austauschpflicht für bestehende Anlagen.

PLANER
An den Planungsregeln ändert sich nichts. Wir informieren dich laufend und transparent über die verfügbaren Produkte.
MONTAGEBETRIEBE
Nach dem 9. August 2027 dürfen Produkte nach EN 795 (Typ A, C, D) und EN 517 nicht mehr verbaut werden.
HÄNDLER & INVERKEHRBRINGER
Nach dem 9. August 2027 dürfen Produkte nach EN 795 (Typ A, C, D) und EN 517 nicht mehr verkauft werden.
GEBÄUDEBETREIBER
Bestehende Anlagen bleiben in Betrieb. Wichtig sind weiterhin die Dokumentation und die jährliche Kontrolle.

WICHTIG FÜR SOLARBETRIEBE

Mobile Anschlageinrichtungen und auflastgehaltene Anschlageinrichtungen (Typ B & E) sind nicht Teil der SN EN 17235. Sie bleiben weiterhin nach SN EN 795:2012 geregelt.

WIR BEHALTEN DEN ÜBERBLICK

Du planst ein Projekt über August 2027 hinaus?
Sprich uns an – wir planen den Übergang gleich mit