ProSafety AG – Absturzsicherung nach Mass

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GÜLTIGKEITS-
BEREICH

Alle früheren allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preis­listen und allgemeinverbindlichen Vereinbarungen werden durch diese Ausgabe ersetzt. Bei sich widersprechenden AGB’s zweier Parteien gilt diejenige der ProSafety AG.

EIGENTUMS-
VORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezah­lung im Eigentum der ProSafety AG mit Sitz in Sursee.

PREISE

Alle Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen vor, die aufgrund von Währungsschwankungen, veränderten Einkaufskonditionen oder höheren Transportkosten entstehen.

WAREN-
RÜCKNAHME

Waren werden nur ausnahmsweise, mit einer schriftlichen Bestätigung innerhalb einer Frist von max. 30 Tagen ab Lieferdatum, von der ProSafety AG zurückgenommen. Bei massgefertigten Teilen oder Sonderproduktionen ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Auf alle anderen Teile vergüten wir bei einwandfreiem Zustand der Artikel für den Fall der Rücknahme 70% des Warenwertes. Transportkosten gehen bei Rücknahme zu Lasten des Kunden.

LIEFERUNG

Die Kontrolle der gelieferten Artikel auf Vollständig­keit, Mängel oder Fehlmengen ist Sache des Kunden. Beanstandungen sind unverzüglich nach erfolgter Lieferung zu melden.

REKLAMATION

Alle Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen vor, die aufgrund von Währungsschwankungen, veränderten Einkaufskonditionen oder höheren Transportkosten entstehen.

ANLEITUNGEN & SICHERHEITS-HINWEISE

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Anweisungen und Vorgaben aus den Montageanleitung, inkl. den verbindlichen Sicherheitshinweise, genaustens einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anweisungen und Vorgaben aus den Montageanleitungen auch Dritten zugänglich zu machen und diese auf die Verpflichtung hinzuweisen.

PLANUNG

Vorstudien, Entwicklungen und Pläne bleiben im Eigentum der ProSafety AG. Keinesfalls dürfen die Planungen für Konkurrenzprodukte oder Konkurrenzfirmen benützt werden. Bei Zuwiderhan­dlung ist die ProSafety AG berechtigt, ihren Aufwand für die Planung nachträglich in Rechnung zu stellen und darüber hinaus Schadenersatz zu verlangen.

In keinem Fall übernimmt die ProSafety AG jegliche Haftung für fehlerhafte Planungen und Beratungen.

Der Unternehmer hat sämtliche Planungen (Masse, Machbarkeit und Richtigkeit) auf der Baustelle zu kontrollieren.

SCHÄDEN DURCH SCHNEELASTEN

Die ProSafety AG übernimmt keine Haftung für Schäden an der Sicherheitslifeline oder an den Sekuranten, die durch Schneerutsch oder ähnliche Ereignisse verursacht werden.

AUSSCHLUSS WEITERE HAFTUNG

Alle technischen Auskünfte und Beratungen sind un­verbindlich. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhaften Auskünften, Verletzung von Aufklärungs- oder Nebenpflichten, fehlerhafter Beratung oder dergleichen, übernimmt die ProSafety AG keine Haftung.

GARANTIE & GEWÄHRLEISTUNGS-PFLICHT

Die ProSafety AG gewährt eine Garantie von einem Jahr. Für Materialfehler innerhalb der Gewährleistungspflicht leistet die ProSafety AG kostenlos Materialersatz. Sämtliche Schäden inkl. Kosten für Expertisen, Aus- und Einbaukosten, Schadenersatz etc. sind von der Gewährleistungspflicht ausdrücklich ausge­schlossen.

GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist der Sitz der ProSafety AG in 6210 Sursee (Kanton Luzern). Es gilt schweizerisches Recht.