Alle früheren allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten und allgemeinverbindlichen Vereinbarungen werden durch diese Ausgabe ersetzt. Bei sich widersprechenden AGB’s zweier Parteien gilt diejenige der ProSafety AG.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ProSafety AG mit Sitz in Eschenbach.
Alle Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen vor, die aufgrund von Währungsschwankungen, veränderten Einkaufskonditionen oder höheren Transportkosten entstehen.
Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zu Schadenersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag.
Das Abladen der gelieferten Waren ist Sache des Käufers und geschieht auf dessen Gefahr und Risiko.
Waren werden nur ausnahmsweise, mit einer schriftlichen Bestätigung innerhalb einer Frist von max. 30 Tagen ab Lieferdatum, von der ProSafety AG zurückgenommen. Bei massgefertigten Teilen, wie Chromstahlseile oder ähnlichem, ist eine Rücknahme auf keinen Fall möglich. Auf alle anderen Teile vergüten wir bei einwandfreiem Zustand der Artikel für den Fall der Rücknahme 70% des Warenwertes. Transportkosten gehen bei Rücknahme zu Lasten des Kunden.
Die Kontrolle der gelieferten Artikel auf Vollständigkeit, Mängel oder Fehlmengen ist Sache des Kunden. Beanstandungen sind unverzüglich nach erfolgter Lieferung zu melden.
Die ProSafety AG übernimmt keine Haftung für Schäden an der Sicherheitslifeline oder an den Sekuranten, die durch Schneerutsch oder ähnliche Ereignisse verursacht werden.
Alle technischen Auskünfte und Beratungen sind unverbindlich. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhaften Auskünften, Verletzung von Aufklärungs- oder Nebenpflichten, fehlerhafter Beratung oder dergleichen, übernimmt die ProSafety AG keine Haftung.
Vorstudien, Entwicklungen und Pläne bleiben im Eigentum der ProSafety AG. Keinesfalls dürfen die Planungen für Konkurrenzprodukte oder Konkurrenzfirmen benützt werden. Bei Zuwiderhandlung ist die ProSafety AG berechtigt, ihren Aufwand für die Planung nachträglich in Rechnung zu stellen und darüber hinaus Schadenersatz zu verlangen.
In keinem Fall übernimmt die ProSafety AG jegliche Haftung für fehlerhafte Planungen und Beratungen.
Der Unternehmer hat sämtliche Planungen (Masse, Machbarkeit und Richtigkeit) auf der Baustelle zu kontrollieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Anweisungen und Vorgaben aus den Montageanleitung, inkl. den verbindlichen Sicherheitshinweise, genaustens einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anweisungen und Vorgaben aus den Montageanleitungen auch Dritten zugänglich zu machen und diese auf die Verpflichtung hinzuweisen.
Die ProSafety AG gewährt eine Garantie von einem Jahr. Für Materialfehler innerhalb der Gewährleistungspflicht leistet die ProSafety AG kostenlos Materialersatz. Sämtliche Schäden inkl. Kosten für Expertisen, Aus- und Einbaukosten, Schadenersatz etc. sind von der Gewährleistungsplicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist der Sitz der ProSafety AG in 6274 Eschenbach LU (Schweiz). Es gilt schweizerisches Recht.